Digitalisierungsförderung

Überbrückungshilfe III
Profitieren Sie von der Digitalisierungsförderung

Bis zu 20.000 Euro Corona Förderung der Bundesregierung

Die Überbrückungshilfe III der Bundesregierung fördert noch bis zum 31. Juli die Digitalisierung in Unternehmen. Dazu gehören unter anderem die Optimierung und der Ausbau oder die Errichtung eines Online-Shops, einer neuen Webseite, Online Marketing oder Werbemaßnahmen. Auf dieser Seite haben wir für Sie alle wichtigen Informationen über die Förderung zusammengestellt. Machen Sie das beste aus der Krise.

Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Förderberechtigte Unternehmen die Möglichkeit bis zu 20.000 Euro für die Erstellung/Optimierung/Neugestaltung Ihrer Website zu erhalten. Gefördert werden Marketing- und Werbeausgaben, Programmierung eines Onlineshops, Relaunch der Webseite oder Werbeausgaben. Hinzu kommt, dass die Hilfe nicht zurückgezahlt werden muss.

Um die entsprechenden Förderungen aus der Überbrückungshilfe III erhalten zu können, muss Ihr Unternehmen durch die Corona-Krise einen signifikanten Umsatzeinbruch von 30% erlitten haben. Offizielle Infos zur Überbrückungshilfe III erhalten Sie hier.

Förderfähige Dienstleistungen

Online-Marketing

Werbemaßnahmen im Online-Bereich wie Google Ads, Facebook Ads, etc.

Gründung vor 01.01.19: Maximal in der Höhe der Ausgaben für Marketing- und Werbe-Ausgaben des Jahres 2019

Gründung zwischen
01.01.19 – 30.04.2020:
Maximal in der Höhe der Ausgaben für 12 Monate in Zeitraum seit Gründung

Website

Relaunch Ihrer Website, SEO, Content-Entwicklung

Einführung von Buchungs- und Reservierungs-Systemen, Ihr Unternehmen ist 365 Tage im Jahr für Kunden erreichbar

Online-Shop

Auf- oder Ausbau eines Webshops inkl. der damit entstehenden Aufgaben

Verkauf Ihrer Dienstleistungen und Produkte an 365 Tagen über das Internet

Werbemaßnahmen

Bis zu 20.000 € für Speisekarten, Flyer, Kataloge, Visitenkarten, etc.

Gründung vor 01.01.19: Maximal in der Höhe der Ausgaben für Marketing- und Werbe-Ausgaben des Jahres 2019

Gründung zwischen
01.01.19 – 30.04.2020:
Maximal in der Höhe der Marketing- und Werbe-Ausgaben für 12 Monate in Zeitraum seit Gründung

Beratungstermin vereinbaren

Wie ist der Ablauf bei einer Förderung mit Überbrückungsgeld III?

Der Antrag zur Förderung wird in der Regel von Ihrem Steuerberater gestellt. Hierzu erstellen wir Ihnen ein, auf Ihr Projekt abgestimmtes, Angebot.

1. Angebotserstellung

In einem Briefing-Termin besprechen wir Ihr Projekt, auf dessen Basis dann ein Angebot von uns erstellt wird.

2. Antragstellung

Sie stellen den Antrag über Ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigten Buchprüfer. Die Kosten werden bezuschusst.

3. Umsetzung

Nach Bewilligung des Förderungantrags, beginnen wir mit der Umsetzung Ihres Projekts.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen, klären spezifische Details, die Sie interessieren oder präsentieren Ihnen unsere Referenzen in einer Videokonferenz oder einem Vor-Ort Termin.

Tel.: 05971 9207-28
E-Mail: torsten@eilinghoff.de

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